Mietbedingungen

SiramoDrive — Autovermietung ohne Fahrer · Agadir, Marokko

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede mit SiramoDrive (dem „Vermieter“) und dem Kunden (dem „Mieter“) abgeschlossene Anmietung. Sie sind mit den Bedingungen des bei der Fahrzeugübernahme unterzeichneten Mietvertrags identisch. Mit der Vornahme einer Buchung erklärt der Mieter, sie zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

Artikel 1 — Nutzung des Fahrzeugs

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters von einer im Vertrag nicht benannten dritten Person führen zu lassen. Das Fahrzeug darf nicht zur entgeltlichen Beförderung von Gütern oder Personen, zur Untervermietung, für Wettbewerbe oder Testfahrten verwendet oder außerhalb des zugelassenen Straßennetzes geführt werden. Das Führen des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln ist ausdrücklich untersagt.

Artikel 2 — Zustand des Fahrzeugs

Das Fahrzeug wird in einwandfreiem Betriebs- und Sauberkeitszustand mit seinem Zubehör und seinen Bordpapieren übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, es im selben Zustand zurückzugeben. Jede außergewöhnliche Reinigung oder jedes fehlende Teil wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

Artikel 3 — Kraftstoff und Öl

Der Kraftstoff geht zulasten des Mieters. Dieser muss regelmäßig den Öl- und Wasserstand überprüfen und dem Vermieter jede Auffälligkeit unverzüglich melden.

Artikel 4 — Wartung und Reparatur

Der normale mechanische Verschleiß geht zulasten des Vermieters. Jede Reparatur, die auf unsachgemäßen Gebrauch, auf Fahrlässigkeit des Mieters oder auf einen Unfall zurückzuführen ist (einschließlich durchstochener oder beschädigter Reifen), geht zulasten des Mieters. Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters darf keine Reparatur vorgenommen werden.

Artikel 5 — Versicherung

Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert. Im Falle eines Unfalls muss der Mieter diesen dem Vermieter und den Behörden innerhalb der gesetzlichen Fristen melden und einen Unfallbericht erstellen. Der Versicherungsschutz gilt nicht beim Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln oder bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen.

Artikel 6 — Anmietung und Verlängerung

Für die Übernahme des Fahrzeugs ist keine Kaution erforderlich. Jede Verlängerung der Anmietung muss vor Ablauf beim Vermieter beantragt und von ihm genehmigt werden; andernfalls setzt sich der Mieter der strafrechtlichen Verfolgung wegen Unterschlagung des Fahrzeugs aus.

Artikel 7 — Preis und Zahlung der Anmietung

Der Mietpreis ist der auf der Vorderseite des Vertrags angegebene Preis. Die Zahlung der Anmietung erfolgt im Voraus für die gesamte vereinbarte Dauer.

Artikel 8 — Rückgabe des Fahrzeugs

Das Fahrzeug wird an dem im Vertrag vereinbarten Ort, Datum und zur vereinbarten Uhrzeit zurückgegeben. Jede unerlaubte Verspätung kann in Rechnung gestellt werden und gegebenenfalls zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen.

Artikel 9 — Haftung

Der Mieter bleibt während der gesamten Mietdauer für die gegen ihn verhängten Bußgelder, Ordnungswidrigkeiten und Protokolle verantwortlich.

Artikel 10 — Gerichtsstand

Im Streitfall ist ausschließlich das Regionalgericht von Agadir zuständig.

Maßgeblich ist die französische Fassung des Papiervertrags. Bei Fragen: siramodrive@gmail.com.